Zahnarzt Dr. Ralf Hermanns, Nürnberg

Prophylaxe:

Die Schwerpunkte der Zahnheilkunde verlagern sich. Obwohl die "Reparatur" für uns immer einen hohen Stellenwert haben wird, gewinnt die Prophylaxe (Vorbeugung, Zahnerhaltung) mehr und mehr an Bedeutung.
Alle am Gesundheitswesen beteiligten Institutionen sehen in der verstärkten Prophylaxe eine große Chance, gerade bei der jüngeren Generation die eigenen Zähne und das Zahnfleisch bis ins hohe Alter gesund zu erhalten. Aber auch der Erwachsene soll durch sein Verhalten und den gezielten Einsatz von Prophylaxemaßnahmen seine Zähne vor Karies und Parodontose schützen.
Die Zähne sind für unser eigenes Wohlbefinden von großer Bedeutung. Nicht nur das schöne Aussehen der Zähne, auch die Kaufunktion und die Aussprache eines Menschen hängen unmittelbar von einer gesunden Zahnsubstanz ab.

Was bedeutet "Prophylaxe" in der Zahnarztpraxis für den Patienten?

Im Rahmen der Prophylaxe werden in der Praxis alle Maßnahmen getroffen, um Zähne kariesfrei und das Zahnfleisch auf Dauer gesund zu erhalten. Die häusliche Mitarbeit des Patienten ist zur Erreichung dieses Zieles unerlässlich.

Zu diesen Maßnahmen gehören je nach individuellem Bedarf und vorheriger Absprache:

  • eine professionelle Zahnreinigung mit Beseitigung aller weichen und harten Zahnbeläge
  • eine gründliche Reinigung auch zwischen den Zähnen, in den Zahnfleischtaschen sowie die Beseitigung der klinisch erreichbaren Konkremente (besonders stark haftender Zahnstein unterhalb der Zahnfleischrandes)
  • die Beseitigung von Zahnverfärbungen, z.B. durch Nikotin, Tee, Kaffe, Rotwein, Lebensmittelfarbstoffen etc. mittels Polierpasten oder Pulverstrahlgeräten (Airflow)
  • die Politur alter Füllungen, um die Haftung von bakteriellem Zahnbelag an rauhen Oberflächen und in Nischen zu reduzieren
  • die vor Karies schützende Versiegelung kariesfreier Kauflächen
  • der Einsatz von Fluoriden, z.B. Gele oder Lacke zur Kariesprophylaxe
  • die Anleitung und Einweisung zur optimalen Mundhygiene mit wertvollen Tipps, "zahngesund" zu leben

Diese Behandlungsmaßnahmen haben nur ein Ziel:

Ihre Zahngesundheit zu erhalten.

Eine Abrechnungsposition für diese aufwendige und zeitintensive Prophylaxebehandlung existiert bei den gesetzlich krankenversicherten Patienten nur für die Patientengruppe von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren. Ab dem 19. Lebensjahr wird die Prophylaxe privat in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag richtet sich nach der individuellen Behandlungszeit. (Leistungen wie z.B. Zahnsteinentfernung und Parodontosebehandlung werden selbstverständlich nach wie vor über die Krankenversicherungskarte abgerechnet.)

Ein gut mitarbeitender "Prophylaxepatient" benötigt erwiesenermaßen weniger Füllungen, Zahnersatz oder Parodontosebehandlungen. In späteren Jahren lässt sich dadurch erheblich Geld, Schmerz und Zeit sparen.

Sollten Sie sich für unser Prophylaxe-Programm entscheiden, bitten wir Sie um entsprechende Terminvereinbarung. Die Behandlung wird von zahnmedizinischen Fachassistentinnen durchgeführt, die speziell für diese Behandlung aus- und weitergebildet wurden.